Rechtliche Infos zum Hauskauf in der Türkei

In der Türkei können Sie als deutscher Staatsbürger insgesamt bis zu 2,5 Hektar (25.000 qm) Immobilieneigentum und Nutzungsrechte zu Wohnzwecken und gewerblich nutzen.

Im Erbfall wird ein, in Ihrem Herkunftsland erstelltes, rechtskräftiges Testament anerkannt. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche türkische Erbfolge in Kraft.

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